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Gutscheine: 3 wertvolle Tipps für Ihr Restaurant – Teil 2

7. Februar 2019 von Natalja Garmonov

36_Gutscheinmarketing-6 Tipps Restaurant – Teil2Welche Unterschiede es bei Gutscheinen gibt, wie man sie gestalten und wo man sie anbieten kann, konnten Sie bereits im ersten Teil unserer Gutschein-Marketing-Reihe nachlesen.

In diesem Artikel haben wir alle Infos zur Gültigkeit, der Besteuerung und helfen Ihnen, Ihren Kunden echten Mehrwert mit den angebotenen Gutscheinen zu bieten.

 

Warum sich Gutscheine lohnen

Sicher kennen Sie das auch: Wenn man gefragt wird, was man sich wünscht (egal ob zum Geburtstag, zu Weihnachten oder anderen Anlässen), fällt einem auf, dass man eigentlich gar nichts mehr braucht.

Wie schön, sagen zu können: „Ich hab‘ schon alles!“, aber was soll man dann nur schenken, wenn es die soziale Norm doch verlangt? Mit Gutscheinen liegt man immer richtig – denn so schenkt man Zeit für eine schöne Unternehmung, ein schönes Essen und eine Auszeit vom Alltag.

Gutscheine sind auch immer eine nette Geste, sollten Sie einem Gast eine Freude machen wollen, nach einer von Ihnen verschuldeten Panne. So kann man dem Ärger entgegenwirken und verliert den Gast nicht für immer.

 

Tipp 4: Wie war das nochmal mit der Gültigkeit?

Ein Gutschein besitzt in Deutschland eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem er ausgestellt wurde. Stellen Sie also einen Gutschein beispielsweise am 20. Februar 2019 aus, ist er ab Ende 2019 für 3 Jahre lang gültig (also bis Ende des Jahres 2022).

Die Gültigkeit des Gutscheins muss daher nicht auf dem Gutschein vermerkt sein – allerdings sollten Sie das Ausstellungsdatum deutlich sichtbar aufdrucken oder darauf vermerken.

Wie Sie mit abgelaufenen Gutscheinen umgehen, müssen Sie selbst entscheiden. Kulanz gegenüber Ihren Gästen kann sich auszahlen – so zeigen Sie, dass Sie kundenorientiert denken und kommen Ihren Gästen entgegen. Ein rechtlicher Anspruch von Seiten der Kunden besteht zwar nicht, aber guter Service und zuvorkommendes Handeln werden so vielleicht durch einen zufriedenen Gast belohnt.

 

Tipp 5: Gutscheine korrekt besteuern

Egal, ob es sich um einen Wert- oder einen Warengutschein handelt: Wie Sie die verschiedenen Gutscheine besteuern müssen, sollten Sie in jedem Fall beachten.

Bei einem Warengutschein (Einzweck-Gutschein) steht die Leistung zum Zeitpunkt des Gutscheinverkaufes noch aus (der Käufer muss ihn ja erst einlösen, um die entsprechende „Ware“ zu erhalten). Da durch die Art der Ware allerdings feststeht, dass die Leistung umsatzsteuerpflichtig sein wird, muss die Steuer auf dem Gutschein gekennzeichnet und direkt beim Verkauf abgeführt werden.

Bei einem Wertgutschein (Mehrzweck-Gutschein) handelt es sich lediglich um einen „Zahlungsmittel-Tausch“: Geld gegen Gutschein. Beim Verkauf muss also noch keine Leistung versteuert werden. Erst, wenn der Kunde den Gutschein einlöst und sozusagen damit „bezahlt“, fällt auch die Umsatzsteuer an.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich bei einem Warengutschein, der sich auf Waren mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen bezieht oder in mehreren Filialen eingelöst werden kann, streng genommen auch um einen Mehrzweck-Gutschein handelt und auch hier die Steuer erst beim Bezahlen anfällt.

 

Tipp 6: Vorbereitung ist alles

Der letzte Tipp liest sich auf den ersten Blick sehr banal, ist aber sehr entscheidend: Damit Sie Ihren Gästen mit den Gutscheinen wirklich eine Freude machen, müssen Sie Ihr Personal mit den verschiedenen Gutschein-Modellen und den Möglichkeiten der Einlösung vertraut machen.

Stellen Sie sich vor: Sie sind Gast in einem Restaurant, haben gemütlich gegessen, einen tollen Abend gehabt – und es geht ans Bezahlen. Sie zücken Ihren Gutschein, aber leider weiß das Service-Personal erst mal nichts damit anzufangen.

Unangenehm, oder? Sie sollten Ihren Gästen immer ein gutes Gefühl geben – dazu gehört auch der kompetente Umgang Ihres Personals mit der Bezahlung durch Gutscheine.

Wird ein neuer Mitarbeiter angelernt, sollten die Gutscheine, die im Umlauf sind, als Exemplare zur Ansicht vorliegen. Das System, mit dem eingelöste Gutscheine vermerkt und abgerechnet werden, sollte ebenfalls gut erklärt werden.

 

Fazit

Gutscheine sind für Restaurants eine gute Möglichkeit, Stammkunden eine Freude zu machen und ihnen hiermit eine schöne Geschenk-Idee zu bieten. Gleichzeitig locken Sie mit Gutscheinen auch den einen oder anderen neuen Gast in Ihr Lokal.

Mit ein paar einfachen Tipps steht erfolgreichem Gutschein-Marketing für Ihren Betrieb also nichts mehr im Weg. Probieren Sie aus, welche Gutscheine am besten angenommen werden und achten Sie auch stets auf das Feedback Ihrer Kunden.

 

 

Topics: Gutschein-Marketing, Marketing, Gastronomie

Veröffentlicht am 7. Februar 2019 und zuletzt aktualisiert am 8. Februar 2019

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