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Freizeitparkbesuch zu Corona-Zeiten: Das gilt es zu beachten

5. Juni 2020 von Roxana Istel

133_Freizeitparkbesuch-zu-Corona-ZeitenEigentlich hätte sie schon längst, je nach Park zwischen März und April, starten sollen – die Freizeitpark-Saison 2020. Knapp zwei Monate später als ursprünglich geplant war es nun endlich soweit: Nach langer Zeit der Ungewissheit durften Sie als Freizeitparkbetreiber die Pforten für Ihre abenteuerfreudigen Besucher wieder öffnen – jedoch nur unter strengen Auflagen und Hygienekonzepten.

Damit der Freizeitparkbesuch zu Corona-Zeiten für Ihre Gäste zu einem tollen und sicheren Parkerlebnis wird, müssen sowohl Sie als Betreiber, als auch Ihre Gäste einige Regeln und Vorgaben beachten.

Deshalb haben wir in diesem Beitrag für Sie die wichtigsten Auflagen und Verhaltensleitlinien angeführt, die es aktuell zu beachten gibt.

 

Einhaltung der Abstandsregeln

Auch in Freizeitparks gilt selbstverständlich der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie essentielle Mindestabstand von 1,5 Metern. Dieser sollte unbedingt durch Bodenmarkierungen deutlich gekennzeichnet sein und bei Bedarf jederzeit erneuert oder aufgefrischt werden. Außerdem sollte Ihr Park mit Laufwegen markiert sein, um die Besucher besser zu leiten. Auf die Einhaltung dieser vorgegebenen Abstandsregeln sollten Sie als Freizeitpark-Anbieter unbedingt achten und bei Nichteinhaltung Konsequenzen ziehen.

 

Tragen des Mund-Nasen-Schutz

Gemäß der Maskenpflicht muss auch in einigen Bereichen Ihres Freizeitparks ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Verpflichtend getragen werden muss die Maske an Parkeingängen, in geschlossenen Räumen, bei Nutzung der Fahrattraktionen, in sämtlichen Wartebereichen und in den Sanitäranlagen. Diese Regel gilt für alle Besucher ab 6 Jahren sowie für die Mitarbeiter des Freizeitparks.

Bei der Nutzung der Attraktionen müssen Ihre Besucher einen am Kopf fixierten Mund-Nase-Schutz aus Stoff tragen, da harte Masken, Tücher oder Schals aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind. Auch hier sollte die Einhaltung der Maskenpflicht unbedingt durch Ihre Mitarbeiter kontrolliert werden.

Weisen Sie Ihre Besucher am besten vorab darauf hin, für den Aufenthalt mehrere Masken mitzubringen, um bei Bedarf den Mund-Nasen-Schutz wechseln oder bei Verlust ersetzen zu können. Kommunizieren Sie Ihren Gästen außerdem deutlich, dass ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz auch vor Ort in verschiedenen Größen erworben werden kann, um Ihren Besucher mehr Sicherheit zu geben.

 

Tagesdatierte Reservierung

Eine weitere strenge Regelung, die die Besucherströme gezielt lenken soll, ist die sogenannte tagesdatierte Reservierung, durch die - anders als sonst - aufgrund der Corona-Pandemie nun in den meisten Freizeitparks kein Ticketverkauf vor Ort mehr stattfinden kann. Spontanbesuche sind somit aktuell für Ihre Besucher nicht möglich.

Da Sie die tägliche Besucherzahl nun begrenzen müssen, sollten Sie Ihren Besuchern deutlich auf Ihren Kanälen kommunizieren, dass der Eintritt in Ihren Freizeitpark nur noch mit tagesdatierten Tickets möglich ist, die im Vorfeld online erworben werden müssen und auf ein bestimmtes Datum festgelegt sind. Dies gilt ebenso für die Kleinen unter drei Jahren, die in der Regel kein eigenes Ticket benötigen. Für Besucher, die bereits ein undatiertes Ticket gekauft haben, sollte die Möglichkeit bestehen, dieses in ein datiertes Ticket einzutauschen, ebenso wie für Jahreskarteninhaber. Hierbei sollten Sie noch einmal deutlich machen, dass die datierten Tickets im Anschluss nicht mehr zurückgegeben oder für einen anderen Tag oder eine andere Person verwendet werden können, um möglichen Missverständnissen vorzubeugen.

Damit Infektionsketten bestmöglich nachverfolgt werden können, muss außerdem eine Besuchererfassung erfolgen. Diese kann im Zuge des vorab stattfindenden tagesdatierten Ticketkaufs sowie durch persönliche Registrierung im Eingangsbereich umgesetzt werden.

 

Beachten der Hygiene-Etikette

Selbstverständlich muss auch in den Freizeitparks die Hygiene-Etikette beachtet werden. Dazu gehört das Niesen und Husten in die Armbeuge, häufiges und gründliches Händewaschen sowie das Nutzen von Desinfektionsmittel. Auf Ihren Plattformen sollten Sie zudem Ihre Besucher noch einmal dafür sensibilisieren, zum Schutze der anderen Besucher bei Krankheitssymptomen auf einen Aufenthalt in Ihrem Park zu verzichten.

 

Fazit

Damit Ihre Besucher sich während des Aufenthalts in Ihrem Freizeitpark auch wirklich sicher und geschützt fühlen können, sollten Sie die intensivierten Reinigungsstandards und -intervalle konstant hochhalten. Außerdem sollten Sie Ihren Besuchern durch einen transparenten Umgang mit den Abstands- und Hygieneregeln auf Ihren Kanälen die Unsicherheit vor einem Besuch nehmen und die Besucher, vor allem aber auch Ihre Mitarbeiter für den Umgang mit der aktuellen Situation entsprechend schulen und sensibilisieren.

 

 

Topics: Freizeit & Erlebnisse

Veröffentlicht am 5. Juni 2020 und zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2020

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