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Ausnahmezustand für Betriebe in Zeiten von Corona – Das können Sie tun

23. April 2020 von Natalja Garmonov

130_Ausnahmezustand-für-Betriebe-in-Zeiten-von-CoronaDas Coronavirus ist weiterhin ein großes Thema für alle. Viele Betriebe haben deshalb mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen. Um die Ausbreitung des Virus möglichst schnell zumindest zu verlangsamen, wurden auf Anordnung der Bundesregierung bereits viele Betriebe wie Restaurants, Freizeitparks, Thermen und Dienstleister geschlossen, um die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.


Wie Sie als Unternehmer Ihre Mitarbeiter schützen können, welche Hilfsmaßnahmen es von der Bundesregierung gibt und mit welcher Hilfsaktion Sie bereits jetzt Unterstützung erhalten können, lesen Sie hier.

 

Wie Unternehmen ihre Mitarbeiter schützen können

Als Unternehmer tragen Sie für Ihre Angestellten eine Fürsorgepflicht und müssen deshalb in erster Linie auf deren Gesundheit achten. Falls möglich, schicken Sie Ihre Mitarbeiter ins Homeoffice, sofern dies noch nicht geschehen ist, sodass es zwischen den Mitarbeitern so wenig Kontakt wie möglich gibt. Die Bundesregierung schreibt nämlich weiterhin vor einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Des Weiteren sollten Sie Ihre Mitarbeiter sensibilisieren und auf hygienisches Verhalten hinweisen sowie hierfür nötige Schutzausrüstung, wie z.B. den Mundschutz und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.

Sofern Sie Ihr Geschäft gemäß den Maßnahmenlockerungen der Bundesregierung vom 16.04.2020 bald wieder eröffnen dürfen, sind auch hier besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, sodass sowohl Ihre Mitarbeiter, als auch Ihre Kunden weiterhin geschützt bleiben. Wichtige Maßnahmen sind z.B. das Einhalten vom Mindestabstand, indem Sie z.B. im Kassenbereich Markierungen auf dem Boden skizzieren und nur einer gewissen Anzahl an Kunden den zeitgleichen Eintritt in Ihr Ladengeschäft gewähren. Außerdem können Sie Ihr Kassenpersonal schützen, indem Sie Plexiglas an allen Kassen anbringen. Hier finden Sie weitere Best Practice Anregungen.

 

Wirtschaftliche Konsequenzen für Betriebe

Hotels, Cafés und Handwerksbetriebe ‒ Kleinunternehmen stehen deutschlandweit vor verheerenden wirtschaftlichen Konsequenzen des Coronavirus. Aber auch große Unternehmen sind dagegen nicht resistent.

Während einer Pandemie rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu einer Aufrechterhaltung des Minimalbetriebs. Die Folge: Bereits 725.000 Betriebe haben bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit angemeldet.

Zudem fehlen durch die aktuelle Schließung vieler Betriebe die Einnahmen, sodass Unternehmen, die über keine finanziellen Rücklagen verfügen, sich um ihre Existenz sorgen.

 

Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung

Um die Auswirkungen der Corona-Krise für Unternehmen möglichst gering zu halten, hat die Bundesregierung umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht.

Mit der Soforthilfe sollen kleinere Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten sind, durch einen einmaligen Zuschuss unterstützt werden. Des Weiteren stellt die LfA Förderbank Bayern einen Corona-Schutzschirm-Kredit mit hoher Risikoentlastung zur Verfügung. Mittelständische Unternehmen können außerdem den neuen KfW-Schnellkredit beantragen, der zu 100% durch eine Garantie des Bundes abgesichert ist. Sollten Sie bereits in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise geraten sein, ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen eine Möglichkeit, die Ihnen weiterhelfen könnte. Weitere Hilfsmaßnahmen finden Sie hier.

 

Mit Gutscheinverkäufen durch die Krise: Lokal-helfen.bayern

Die Kunden trauen sich nicht ins Geschäft, die betrieblichen Einnahmen sind stark zurückgegangen und die Corona-Krise ist deutlich spürbar. Vielleicht haben Sie aufgrund dessen bereits die Initiative ergriffen und bieten Ihren Kunden Gutscheine für Ihre Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf an. Denn der Verkauf von Gutscheinen bringt Ihnen jetzt die benötigten betrieblichen Einnahmen, auch wenn Ihr Betrieb aktuell geschlossen ist.

Um Unternehmen in der aktuellen Zeit zu unterstützen, haben wir zusammen mit vielen lokalen Medien die Plattform lokal-helfen.bayern ins Leben gerufen. Auf dieser Plattform bieten wir Unternehmern die Möglichkeit Gutscheine ihres Restaurants, Hotels, Ladengeschäfts etc. anzubieten. Ein großer Vorteil ist die Bewerbung der lokalen Medien, sodass der Gutscheinverkauf eine hohe Reichweite erzielt.

Wie das funktioniert? Sie als Unternehmer können sich auf der Plattform lokal-helfen.bayern registrieren und Gutscheine für Ihre Produkte oder Dienstleistungen zum Kauf anbieten. In nur wenigen Schritten sind Ihre Gutscheine online verfügbar und können von potentiellen Kunden erworben werden. Dabei erstellt Coupon Future für Sie das Gutscheinangebot und kümmert sich zudem um den Gutscheinversand, die Bezahlabwicklung und den Kundensupport. Der Erlös der Gutscheine geht dann auf direktem Wege an Ihren Betrieb.

 

Sie sind interessiert? Dann füllen Sie jetzt das Formular aus oder schreiben Sie uns eine unverbindliche Nachricht an info@coupon-future.de!

 

 

Topics: Marketing

Veröffentlicht am 23. April 2020 und zuletzt aktualisiert am 23. April 2020

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