Teilnahmebedingungen

Im Folgenden finden Sie die Teilnahmebedingungen über die Zusammenarbeit der Coupon Future & Co. KG (folgend Coupon Future) und dem Werbungtreibenden zur Teilnahme an der Aktion „radiogutscheine.de hilft bei covid19“.

 

Ablauf

Der Werbungtreibende wird über den Aktionszeitraum ausführlich im Internet auf dem Aktionshop sowie über die lokale Kampagne beworben.

 

Leistungen Coupon Future

Onlinepräsenz während des gesamten Aktionszeitraumes im Aktionsshop. Gutscheinerstellung, Gutscheinversand, Inkasso, Kundensupport.

 

Leistung des Werbetreibenden

Der Werbungtreibende stellt die im Online-Formular genannte Anzahl an Gutscheinen im dort angegebenen Wert zur Verfügung, die im Aktionsshop angeboten und zum vom Werbungtreibenden gewünschten Preis verkauft werden. Der Werbungtreibende garantiert die reibungslose Abnahme der Gutscheine bei Einlösung durch Dritte.

Coupon Future wird im vorliegenden Vertragsverhältnis als Vermittler tätig. Coupon Future stellt dem Werbungtreibenden eine Vermittlungsleistung in Höhe von 15% vom Verkaufserlös der Gutscheine zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung und leitet hiervon eine Beteiligung an den Aktionsshop weiter. Der Erlös abzüglich der Vermittlungsleistung wird dem Werbungtreibenden zugeteilt und von Coupon Future auf die im Online-Formular angegebene Bankverbindung jeweils in einem Turnus von 14 Tagen ausbezahlt.

 

Bedingungen

  • Hiermit erkläre ich, dass ich Inhaber der Urheberrechte und/oder Inhaber der Nutzungsrechte an den Bildern und Texten auf der im Online-Formular angegebenen Webseite bin. Coupon Future ist berechtigt diese von der im Formular angegebenen Webseite zu übernehmen.
  • Wir verpflichten uns jeden einzelnen Gutschein innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Verjährungszeitraums von drei (3) Jahren beginnend ab Jahresende nach Verkauf des Gutscheins bei Coupon Future einzulösen.
  • Hiermit akzeptiere ich die AGB „Gutscheinportal“ der Coupon Future GmbH & Co. KG, die ich mit diesem Auftrag erhalten und gelesen habe. Der Auftrag endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit dem kompletten Abverkauf der Gutscheine und dessen Abrechnung.